Ganz schön clever:
Machen Sie mehr aus Ihrem Solarstrom

Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz) treten bedeutende Änderungen in Kraft. Davon profitieren auch Sie mit Ihrer Photovolatik-Anlage. So erhalten Sie einerseits mehr Geld für den Strom, den Sie einspeisen und fördern andererseits die grüne Energie in Ihrer Nachbarschaft.

Besonders hervorzuheben sind zwei zentrale Neuerungen: Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) sowie die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Gerne haben wir für Sie unten die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

vZEV – Gemeinsam Solarstrom effizient nutzen

Mit dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) können seit dem 1. Januar 2025 lokal produzierte Solarstrommengen an benachbarte Parzellen verteilt oder verkauft werden. Bisher war diese gemeinsame Stromnutzung nur innerhalb des gleichen Gebäudes möglich.

Neu speisen Sie also Ihre überschüssige Stromproduktion nicht ins Netz ein, sondern verteilen sie auf kürzestem Weg weiter.

Grundvoraussetzung

Die beteiligten Liegenschaften müssen über dieselbe Verteilkabine des EWs verbunden sein. Ob das bei Ihnen der Fall ist, prüfen wir gerne für Sie.

Infrastruktur

Es fallen für Sie keine technischen oder administrativen Hürden an: Sie können die bestehende Infrastruktur Ihres lokalen Elektrizitätswerks (EW) nutzen.

Abwicklung

Die Abrechnung erfolgt virtuell und kann entweder durch das lokale EW oder externe Dienstleister übernommen werden; beispielsweise durch die Firma Zevvy.

Batteriespeicher

Dank vZEV kann ein Batteriespeicher nachhaltiger genutzt werden als bei reiner Eigennutzung. Der Strom wird gespeichert statt verkauft und damit das Optimum aus den unterschiedlichen Stromtarifen gezogen werden.

Förderung

Ihre Nachbarn, die bisher nicht von eigenem Solarstrom profitiert haben, können dies künftig tun. Ein Gewinn für alle Beteiligten. 

Weitere Infos

In diesem Blogbeitrag sind die 10 wichtigsten Erkenntnisse aus der neuen Verordnung zusammengefasst. Wenn Sie sich tiefer einlesen möchten, finden Sie hier das komplette Informationsdossier. 

Fazit

Mit dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gestalten Sie Ihre Solarstromproduktion wirtschaftlicher, denn für den Verkauf an Ihre Nachbar-Parzellen erhalten Sie einen höheren Verkaufstarif als beim Elektrizitätswerk. Zudem fördern Sie aktiv die nachhaltige Energieversorgung in Ihrer Nachbarschaft.

Sie möchten weitere Informationen dazu oder wünschen eine unverbindliche Beratung? Wir sind für Sie da – seit 2011.

LEG – Energie teilen auf Gemeindeebene

Eine weitere Neuerung tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft: Dann wird es möglich sein, innerhalb einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) Solarstrom zu handeln. Diese Option erlaubt es, Energienutzende und -produzierende innerhalb derselben Gemeinde und unter demselben Elektrizitätswerk zu verbinden. So fliesst Ihre überschüssige Solarstromproduktion nicht nur zu den direkten Nachbarn, sondern in die ganze Gemeinde.

Grundvoraussetzung

Alle Mitglieder der LEG müssen im gleichen Gemeindegebiet ansässig und beim gleichen EW angeschlossen sein.

Zeitplan

Die rechtlichen Details und spezifischen Rahmenbedingungen werden im ersten Quartal 2025 festgelegt. Ab April 2025 können wir Ihnen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten vorstellen.

Sie möchten von uns kontaktiert werden, sobald alle Details zur LEG bekannt sind? Gerne merken wir Sie vor.

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Unser Service für Sie

Clevere Beratung

Seit 2011 beraten wir unsere Kundinnen und Kunden zu allen Themen rund um Photovoltaik-Anlagen und verfügen damit über einen immensen Erfahrungsschatz.

Clevere Realisierung

Als kompetenter Partner begleiten wir Sie bei der Realisierung von vZEV und ab 2026 auch bei LEG über alle Projektphasen hinweg.